27.01.2024

5. Bauabschnitt der Messestadt Riem: Wie geht es jetzt weiter, Herr Rebouskos?

Georgios Rebouskos ist im Planungsreferat der Stadt München zuständig für das Verfahren der Arrondierung Kirchtrudering, wie das Projekt auch genannt wird. Im Interview spricht er über die bald beginnende Bürgerbeteiligung, die Kritikpunkte der Anwohner und darüber, wie man entgegengesetzte Interessen berücksichtigt.

Herr Rebouskos, die Bauherren haben sich 2023 auf den städtebaulichen Entwurf geeinigt, wie geht es jetzt weiter mit dem Projekt?

Am 7. Februar wird der Planungsausschuss des Münchner Stadtrats sich mit einer Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses befassen und damit weitere Planungsziele für das Projekt aufnehmen, dann kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beginnen.

Was werden das für weitere Planungsziele sein?

Vor allem wird es darum gehen, die Erhaltung von Grünflächen mit aufzunehmen, wie es das Bürgerbegehren vorsah, dessen Forderungen der Stadtrat übernehmen möchte.

Aber der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem sollte doch neben einigen anderen Vorhaben in München davon nicht mehr betroffen sein?

Es stimmt, Anfang Mai 2023 hat sich der Planungsausschuss mit sechs städtebaulichen Projekten befasst, die bereits vor dem Bürgerbegehren Grünflächen erhalten als Bebauungspläne aufgestellt waren, darunter auch der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem. Diese Projekte konnten und können weitergeplant werden. Wobei Im Rahmen der Bauleitplanung ohnehin die öffentlichen und privaten Belange – wie Schaffung von Wohnraum, Schulen und sozialer Infrastruktur, Erhalt und Entwicklung von Grünflächen, etc – abgewogen werden. Im Rahmen dieses Abwägungsprozesses werden Lösungen gesucht, die die unterschiedlichen Ziele berücksichtigen, u.a. der Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen. Deshalb wird es in den Aufstellungsbeschluss mit aufgenommen.

Wie schnell kann dann das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit starten?

So bald es geht. Wir haben derzeit zwar mehrere solche Verfahren, aber ich bin hoffnungsfroh, dass wir noch im ersten Quartal 2024 damit beginnen können.

Wie wird dieses Verfahren ablaufen?

Zunächst werden alle Informationen zu dem Projekt im Planungsreferat ausgelegt. Es wird auch ein Faltblatt zum Mitnehmen geben. Außerdem hoffe ich, dass wir die Unterlagen auch digital auslegen können, das ist noch Neuland, aber das würde den Bürgern den Zugang zu den Unterlagen sehr erleichtern. Dann gibt es eine Frist von vier Wochen, in der Bürger Stellung nehmen können, Anregungen geben oder Einwände formulieren. Außerdem wird es eine Erörterungsveranstaltung geben, in der die zuständigen Fachdienststellen zu den verschiedenen Aspekten vortragen. Hierzu wollen wir insbesondere die Anwohner in der Messestadt Riem und in Kirchtrudering aktiv einladen.

Was werden für die Bürger die wichtigsten Themen sein bei diesem Vorhaben?

Naja, die kennen wir schon ganz gut: Die Dichte der Bebauung, die Höhe der Gebäude, die Zahl der Wohnungen, die Verbindung des neuen Quartiers mit dem Riemer Park und den Nachbarschaften, auch die vierspurige Erschließung.

Was geschieht dann mit den Einwänden und Anregungen zu diesen und anderen Themen?

Das Planungsreferat wird sich mit allen Punkten befassen, sie abwägen und soweit erforderlich, sie in die Planungen berücksichtigen.

Wir es eine offizielle Antwort von Seiten der Stadt geben?

Ja, aber nicht sofort. Abschließend werden wir im Billigungsbeschluss Stellung beziehen, wieso welche Punkte wie entschieden wurden. Das wird voraussichtlich 2025 der Fall sein.

Sie sagen, die Punkte der Bürger sollen soweit möglich aufgegriffen und berücksichtigt werden – wie soll das gehen bei den Hauptthemen, wenn etwa der Stadtrat 2.500 Wohnungen fordert, die Bürgerinitiative aber nur 1.500?

Da haben Sie recht, an manchen Stellen sind die Positionen nicht vereinbar, da sind die Interessen entgegengesetzt. Was die Stadt wünscht, hat der Planungsausschuss am 11. Oktober 2023 noch einmal deutlich gemacht für die wesentlichen Punkte: die Zahl der Wohnungen, die Höhe der Gebäude oder die Straße. Das bedeutet aber nicht, dass es bei solchen Vorhaben nur schwarz oder weiß gäbe, sondern auch viele Nuancen dazwischen.

Was heißt das?

Konkret bedeutet das, dass zwar die Zahl der Wohnungen nicht reduziert werden soll, dass aber die Übergänge zu den bestehenden Bebauungen oder auch die Grünflächengestaltung durchaus optimiert werden können, und das werden wir auch tun.

Was kommt dann nach dem Billigungsbeschluss?

Dann gibt es noch einmal eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3. Abs. 2 des Baugesetzbuchs, das ist dann die finale Beteiligung. Hier werden voraussichtlich weitgehend ähnliche Fragen aber auch solche die aus der Konkretisierung der Planung im Billigungsbeschluss neu entstehen erörtert. Anschließend wird dem der Stadtrat der Satzungsbeschluss vorgelegt, auf dessen Grundlage entsteht für die Bauherren Planreife: sie können dann Bauanträge stellen.

Welche Bedeutung hat angesichts eines so langwierigen und aufwändigen formalen Verfahrens der informelle Dialog der Bauherren mit den Bürgern?

Ich halte den für sehr wichtig und freue mich, dass das die Bauherren dieses Projekts ebenso sehen. Auch wenn es unterschiedliche Interessen gibt, vermitteln wir den Bürgern durch Transparenz und Austausch: Planung ist nichts von oben herab, sondern ein organischer Prozess. Und es lohnt sich immer, sich einzubringen.

 

Interview: Gerd Henghuber