Entwurf des Bebauungsplans
Die ZIELE DER PLANUNG wurden im Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss vom Juni 2021 definiert. Sie umfassen STÄDTEBAULICHE ZIELE, GRÜN- UND FREIRAUMPLANERISCHE ZIELE und VERKEHRSPLANERISCHE ZIELE.
Auf Grundlage eines Wettbewerbs wurde von 03 Architekten der Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet und im April/ Mai 2024 öffentlich ausgelegt.
Die Wettbewerbsergebnisse (2023), den Entwurf des Bebauungsplans (2024) und den „Erklärfilm“, der Ihnen in 2,5 Minuten alle wesentlichen Informationen vermittelt finden sie unter:
Fragen, Antworten, Links.
Städtebauliche
Rahmenbedingungen
Der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem umfasst ein rund 250.000 Quadratmeter großes Areal zwischen Kirchtrudering, der Messestadt Riem und dem Riemer Park. Auf den unbebauten und bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Eisenbahnline München-Rosenheim soll ein neues, städtebaulich differenziertes Stadtquartier entstehen. Dabei ist es Ziel dieser Entwicklung, dass ein harmonischer Übergang von der bestehenden Bebauung Kirchtruderings zu den Strukturen der Messestadt-Riem gelingt.
Neben einem hohen Wohnanteil mit bis zu 2.500 neuen Wohnungen und Flächen für Dienstleistung sowie standortgerechtes Gewerbe sollen auch zahlreiche soziale Einrichtungen entstehen, darunter eine sechszügige Grundschule, eine Einrichtung für offene Kinder- und Jugendarbeit, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie ein Flexi-Heim. Darüber hinaus sind ausreichend Kindergarten- sowie Kinderkrippeneinrichtungen vorgesehen.
Es sollen attraktive Grünflächen und Freizeitangebote für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner aber auch für die benachbarten Stadtteile entstehen. Die neuen Schulsportflächen sollen auch den lokalen Vereinen zur Verfügung stehen.
Der Ost-West-Korridor der Bahnlinie und der Nord-Süd-Korridor sind von hoher Bedeutung für den Biotopverbund und als Frischluftschneise.
Im Juli 2022 wurden die Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs vorgestellt. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurden zunächst die drei Siegerentwürfe weiterentwickelt. 2023 beauftragte die Eigentümergemeinschaft das Architektur- und Stadtplanungsbüro 03 Arch. aus München mit der Fortsetzung der städtebaulichen Planungen auf der Basis von dessen Entwurf.
Informations- und Beteiligungsprozess
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Digitale Dialogplattform
Juli bis September 2021:
Informationen zur Planung, Stellungnahmen zu wesentlichen Themen der Planung, Onlinedikurs auf www.ba5-im-dialog.de -
Digitale Bürgerinformation
Juli 2021
Vertreter:innen der Stadt, der Eigentümergemeinschaft und des Bezirksausschusses informieren über die Rahmenbedingungen des städtebaulichen Entwicklunsprozesses. Sie können sich mit Fragen und Anregungen im Chat beteiligen. -
Bürger:innen-Dialog vor Ort
September 2021
Abschluss der Dialogphase mit Workshops, Diskussionen und Empfehlungen für die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs erarbeiten. -
Präsentation der Wettbewerbsergebnisse
Juli 2022
Erläuterungsveranstaltung, öffentliche Ausstellung -
Informationsveranstaltung zum Gutachterverfahren
Mai 2023 -
Öffentliche Dialogveranstaltung
Juni 2023 - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
April/ Mai 2024 - Arbeitskreis zur Erarbeitung des Gestaltungsleitfadens
2024/25
Lage im Stadtgebiet
Der 5. Bauabschnitt Messestadt Riem mit ca. 25 ha Fläche befindet sich im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem im Umgriff der Gesamtmaßnahme Messestadt Riem, die auf dem ehemaligen Flughafengelände entwickelt wurde.
Das Plangebiet erstreckt sich in nord-südliche Richtung und wird im Westen vom Kirchtruderinger Ortsrand, im Osten vom Riemer Park (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728i) und im Süden von der Bahnlinie München-Rosenheim begrenzt. Im Norden des Planungsgebietes befindet sich der Friedhof Riem. Durch das Planungsgebiet verläuft in ost-westlicher Richtung der Rappenweg.
Darunter fallen neben Brachflächen und landwirtschaftlichen Flächen bereits hergestellte wie auch noch nicht hergestellte Flächen des Riemer Parks sowie Teilabschnitte der Straßen Am Mitterfeld, Truchthari-Anger, Straßl ins Holz, Emplstraße, Rappenweg sowie der Kirchtruderinger Straße.
Planungsanlass
Die Eigentümergemeinschaft BA5 und die Landeshauptstadt München beabsichtigen das Planungsgebiet gemeinsam zu einem Wohnquartier mit sozialen Infrastruktureinrichtungen (u.a. Grundschule und Kita-Einrichtungen), friedhofsbezogenem Gewerbe, Erschließungsmaßnahmen sowie Grün- und Freiflächen zu entwickeln.
Etwa 75 Prozent des Areals befinden sich im Besitz von fünf privaten Eigentümer*innen mit unterschiedlich hohen Eigentumsanteilen, rund 25 Prozent sind städtisches Eigentum.
Zentrale Aussagen zum Projektvorhaben:
- Mit dem 5. Bauabschnitt kommt die Entwicklung der Messestadt – mehrere Jahrzehnte nach Auflösung des Flughafens – zu einem vorläufigen Ende.
- Der zukünftige Städtebau und die Architektur müssen sich nicht an den bisherigen Bauabschnitten der Messestadt Riem orientieren, vielmehr sollen diese sich verträglich in die bestehenden Strukturen einfügen.
- Angestrebt wird eine sinnvolle Weiterentwicklung des Riemer Parks mit seinen Rad und Wegebeziehungen, zudem soll ein attraktiver Parkeingang von Westen her geschaffen werden.
- „Stadt der kurzen Wege“ lautet der Leitgedanke des neuen Quartiers. Hierzu begleitend wird ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept erarbeitet.
- Aspekte der Nachhaltigkeit sind von höchster Bedeutung: von der kinder- und familiengerechten Ausgestaltung des Quartiers bis zu einer klimaneutralen Energieversorgung, zukunftsweisenden Mobilitätslösungen sowie einer nachhaltigen Bauweise.
- Entwicklung von Konzepten für die Neuordnung des Verkehrs im Stadtteil unter Bersücksichtigung des ÖPNV und weiteren Mobilitätsangeboten gehören zu den wesentlichen Aufgaben.
Die angestrebte Entwicklung erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n) zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen.
Einbindung in den Stadtteil
Mit einem neuen Quartier gehen unter Umständen zusätzliche Belastungen für die Bewohner*innen der umliegenden Stadtteile einher. Andererseits bietet das neue Quartier die Chance, zusätzliche attraktive Angebote im Freiraum, dem Einzelhandel, in der Kultur oder bei sozialen Einrichtungen zu schaffen.
Ein neues Quartier bietet zudem die Chance innovative Ansätze zu wagen, vom gemeinschaftsorientierten Wohnen über Strukturen für das Teilen (Sharing) oder neue Formen der Mobilität.
Um diesen Wandel bestmöglich zu gestalten und Ihnen mit dem neuen Quartier einen Mehrwert geben zu können, möchte die Eigentümergemeinschaft Sie schon frühzeitig in die Projektentwicklung einbeziehen.
Planungsrechtliche Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses des Gesamtgebiets Messestadt Riem (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1728 am 23.10.1991) und überlagert im Norden und Nordosten den bereits bestehenden Bebauungsplan Nr. 1728i.
Die Flächen im Planungsumgriff sind im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Wohnbaufläche (W), Allgemeine Grünfläche (AG), sonstige Grünfläche und Kleingartenanlage (KG) dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes angepasst.
Das Areal ist derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach §§ 35 in Verbindung mit § 30 Abs. 3 BauGB.
Aufgrund der vorhandenen verkehrlichen Belastung im Stadtteil Kirchtrudering (Straße Am Mitterfeld) wurde bereits am 15.01.2014 die Berücksichtigung einer Entlastungsstraße beschlossen. Diese soll mittig durch das neue Wohnquartier („integrierte Trasse 1a“) von Norden nach Süden verlaufen. (RIS Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/ V 13255)
Projekthistorie
Im Jahr 1991 hat der Münchner Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss für die „Gesamtmaßnahme Messestadt Riem“ gefasst, welcher den gesamten ehemaligen Flughafen München-Riem umfasste und in dem auch der 5. BA liegt.
Die Grundstückseigentümer:innen wurden bereits in den Jahren 2016 und 2018 von Seiten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zu Informationsveranstaltungen eingeladen, mit dem Ziel die weiteren Schritte zur Entwicklung des Planungsgebietes zu besprechen.
Mit Unterzeichnung der Mitwirkungsbereitschaft und Grundzustimmungen durch die institutionellen und weiteren privaten Grundstückeigentümer:innen bis 2019, gründete sich die aktuell bestehende Eigentümergemeinschaft BA5.
Mobilität und Verkehr – Entlastungsstraße für Kirchtrudering
Im Rahmen des Wettbewerbs und der Erstellung des Rahmenplans sind geeignete Konzepte für die Neuordnung des Verkehrs im Stadtteil unter Berücksichtigung des ÖPNV und weiteren Mobilitätsangeboten zu entwickeln. Unter dem Leitgedanken „Stadt der kurzen Wege“ wird begleitend ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept erarbeitet.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 15.01.2014 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13255), bei der anstehenden Bauleitplanung zum fünften Bauabschnitt Wohnen der Messestadt Riem die sogenannte „integrierte Trasse 1a“ als Entlastungsstraße für die Straße Am Mitterfeld und zur Erschließung des zukünftigen Baugebiets zu berücksichtigen.
Für die verkehrliche Gesamtbetrachtung im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem wurde seit 2018 eine verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung „Wohnen am Riemer Park“ (WaRP) von Seiten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie wurden durch das Mobilitätsreferat in einer eigenen Beschlussvorlage dargelegt.