Planungsrechtliche Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses des Gesamtgebiets Messestadt Riem (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1728 am 23.10.1991) und überlagert im Norden und Nordosten den bereits bestehenden Bebauungsplan Nr. 1728i.
Die Flächen im Planungsumgriff sind im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Wohnbaufläche (W), Allgemeine Grünfläche (AG), sonstige Grünfläche und Kleingartenanlage (KG) dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes angepasst.
Das Areal ist derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach §§ 35 in Verbindung mit § 30 Abs. 3 BauGB.
Aufgrund der vorhandenen verkehrlichen Belastung im Stadtteil Kirchtrudering (Straße Am Mitterfeld) wurde bereits am 15.01.2014 die Berücksichtigung einer Entlastungsstraße beschlossen. Diese soll mittig durch das neue Wohnquartier („integrierte Trasse 1a") von Norden nach Süden verlaufen. (RIS Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/ V 13255)