Gestaltungsleitfaden
Der BA5 soll ein ein lebenswertes Quartier werden, für die künftigen Bewohner:innen ebenso wie für die Bürger:innen der benachbarten Stadtteile Kirchtrudering und Messetadt-Ost.
Damit das gelingt, soll ein “Gestaltungsleitfaden“ städtebauliche Qualitäten und Freiraumqualitäten definieren, aber auch beschreiben, wie die Räume gestaltet sein müssen, damit Anwohner:innen und Bürger:innen aus der Umgebung sie nutzen können. Der Leitfaden soll zur Grundlage der künftigen Planungen werden.
Die baulichen Themen werden von den Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen bearbeitet, bei allen anderen Fragen sollen interessierte Bürger:innen beratend einbezogen werden. Dafür wird ab Herbst 2024 ein Arbeitskreis ins Leben gerufen. Dieser wird sich zunächst im Rahmen einer Exkursion zur Mustersiedlung Prinz-Eugen-Park ein Bild davon machen, wie ein gutes Quartier aussehen kann. Der Arbeitskreis wird anschließend ca. 3 mal mit Planer:innen und Vertreter:innen der Stadt zusammenkommen und beim Gestaltungsleitfaden beratend mitwirken.
Im Fokus stehen 6 Themenfelder.
Beispiele links: Hamburg Hafencity
Ein lebendiges Quartier entsteht durch ein vielfältiges Angebot an Wohnungen, die eine gute soziale Mischung mit sich bringen und die öffentlichen Räume positiv prägen.
Gemeinschaftsorinetierte Wohnprojekte, Genossenschaften oder Bauherr:innen-Gemeinschaften bereichern ein Quartier, indem sie oft auch eine Vielfalt an halböffentlichen bzw. öffentlichen Räumen schaffen – z.B. Nachbarschaftsgärten oder Gemeinschaftsräume. Ein Mehrwert für das Quartier entsteht hier auch durch die individuelle, kleinteilige und naturnahe Gestaltung der Freiräume, die damit eine sehr hohe Aufenthaltsqualität bieten.
Die Landeshauptstadt weiß um die positiven Auswirkungen gemeinschaftsorientierter Wohnprojekte und bevorzugt diese bei der Vergabe von Bauflächen. Rund 30% der Fläche des neuen Quartiers sind im städtischen Eigentum – eine Chance für einen vielgestaltigen Stadtteil.
Hamburg, Hafencity I München, Messestadt Riem
Die Qualität eines Stadtteil wird weniger von den Gebäuden als vielmehr durch die Qualität der Freiräume geprägt, also der Straßen und Plätze sowie der Grünflächen. Neben einer ansprechenden Gestaltung und den ökologischen Belangen geht es hier vor allem um eine hohe Aufenthaltsqualität und gute Nutzbarkeit. Denn die Freiflächen sollen attraktiv für die direkten Anwohnerinnen sein aber auch die Bürger:innen der umliegenden Stadtteile einladen.
– Gemeinschaftsflächen vor den Hauseingängen, die zum Gespräch oder zum Spielen nutzbar sind
– Nachbarschaftsplätze als Treffpunkte und Orte für Feste und Veranstaltungen
– Nachbarschaftsgärten, die von den Bewohnerin bewirtschaftet werden
– Flächen für Kinder und Jugendliche, die altersgerecht gestaltet und konfliktfrei nutzbar sind
– Dachgärten, als privater Rückzugsort der Hausgemeinschaft
Mit dem Gestaltungsleitfaden können leere Platzflächen und unstrukturiertes Abstandsgrün verhindert werden. Schon frühzeitig definiert er die Anforderungen an öffentliche Räume und ist Grundlage der künftigen Freiraumplanung. Auch hier sollen Erfahrungen und Wünsche der Bürger:innen einfließen.
München, Prinz-Eugen-Park
Das neue Quartier wird einiges bieten: eine Grundschule, in jedem Block eine Einrichtung der Kinderbetreuung (KiGa und Hort), Altenbetreuung und -wohnen sowie ein Jugendhaus.
Vielfältig genutzte Erdgeschosse, die sich zur Straße öffnen sind eine wesentliche Voraussetzung für einen lebendigen Stadtteil. Die Erdgeschosszonen bieten deshalb Flächen für Gewerbe, sind aber auch für soziale oder kulturelle Nutzungen geeignet.
Die Entfernung zu den Bürgerhäusern in Trudering und der Messestadt kann es erforderlich machen, nahegelegene Räume für Kultur und Begegnung im neuen Quartier zu haben.
Auch hier können mit dem Gestaltungsleitfaden frühzeitig Konzepte angelegt werden, die einen Mehrwert für die Anwohner:innen und auch Bürger:innen aus den benachbarten Stadtteilen bieten aber insbesondere für lebendige öffentliche Räume sorgen:
– Räume für Kultur, Bildung und Soziales
– Werkstätten und Ateliers für Kleingewerbe oder Freiberufler
– neuartige Nutzungen wie Coworking, Makerspaces, …
– Gemeinschaftsräume für die Nachbarschaft
So kann es schon frühzeitig gelingen, passenden Nutzer:innen für die Erdgeschosszonen, Partner:innen für soziokulturelle Nutzungen zu finden und rechtzeitig auf ihre Bedarfe einzugehen. Zudem kann der Gestaltungsleitfaden aufzeigen, mit welcher Nachfrage aus den umliegenden Stadtteilen zu rechnen ist und wie neue Angebot mit den bestehenden Quartieren verknüpft werden können.
München, Prinz-Eugen-Park
Lebenswerte Quartiere bieten heute vielfältige Räume, die die eigene Wohnung ergänzen und dazu beitragen, teuren Wohnraum zu sparen:
– Nachbarschafts-Café als Treffpunkt und Kulturort, wenn möglich in sozialer Trägerschaft
– halböffentliche Gemeinschaftshäuser
– Gemeinschaftsräume im Haus für Familienfeiern, Feste oder wohnungsnahes Arbeiten
– Gästeappartements für Besuch oder auch Pflegekräfte.
Neben der Platzersparnis geht aber immer darum, Orte der Begegnung zu schaffen an denen man mit den Nachbar:innen ins Gespräch kommt und soziale Netze aufbauen kann.
Der Gestaltleitfaden kann hier wertvolle Hinweise für die Planung geben und die Rahmenbedingungen schaffen, damit beispielsweise ein Nachbarschafts-Café schon mit dem Bezug der Wohnungen als sozialer Anknüpfungspunkt in Betrieb gehen kann.
München, Prinz-Eugen-Park I Freiburg, Pavillon für Alle
In Münchens neuen Stadtteilen werden von Beginn an Strukturen geschaffen, die das Leben im Stadtteil organisieren (Gemeinschaftsräume, Gästeappartement, Mobilität, Kultur, Soziales) und Möglichkeiten der Mitsprache schaffen und gefördert:
Ein sozialer Träger oder eine Quartiersgenossenschaft organisiert den Betrieb und die Belegung der gemeinschaftlich genutzten Räume. Ein Nachbarschafts-Cafe kann dabei als zentraler Ort dienen.
Viele Fragen und Problem, die der Alltag im neuen Quartier mit sich bringt, können in einem Bewohnerrat zur Sprache kommen. Bewährt hat er sich als kontinuierliche Interessenvertretung der Bewohnerschaft und als Forum für Gewerbetreibende und Kulturschaffende, städtische Ämter und die Wohnungsbaugesellschaften.
Aus der Arbeitsgruppe, die an der Erstellung des Gestaltungsleitfadens mitwirkt, kann sich ein Gremium entwickeln, das weitere Planung konstruktiv begleitet und schließlich in einem Bewohnerrat mündet.
Genossenschaft für Quartiersorgainsation (GeQO), Prinz-Eugen-Park
Das neu Quartier versucht mit Sammelgaragen, reduzierten ebenerdigen Parkplätzen und einem Mobilitätshub auch hier die aktuellen Konzepte anderer Neubaugebiete aufzugreifen. Neben der Reduzierung des Autoverkehrs und der Schaffung attraktiver Busverbindungen gilt es insbesondere, den Fahrradverkehr mit guten Angeboten zu fördern. Das gelingt mit Standorten für Leihräder, Ladestationen und dem Verleih von Lastenrädern, aber auch mit einer Servicestation für Reparatur und weitere Sharing-Angebote.
Der Gestaltungsleitfaden soll die Erfahrungen aus andere Quartieren nutzbar machen und aufzeigen, wie das Angebot auch den umliegenden Stadtteilen zu Gute kommen kann. Auch dabei ist die Einschätzung der Bürgerinnen gefragt.
München, Prinz-Eugen-Park
Gemäß der „Neuen Leipzig-Charta“ ist die Stadt, neben Wohnen, Bildung, Kultur und Sozialem, auch Ort der „Produktion“ – das meint neben Kleinegewerbe, Handwerk, wohnungsnahen Dienstleistungen auch die Kreativwirtschaft, neuartige Produktion (MakerSpaces) oder CoWorking.
Dafür eignen sich die Erdgeschoßzonen, die sich für das Wohnen nur bedingt eignen
aber den öffentlichen Raum wesentlich prägen, beleben und für soziale Kontrolle sorgen.
Oftmals sind Erdgeschosse im Bestand sowie im Neubau von Leerstand bedroht, da sich nicht due richtigen, standortgerechten Nutzungsmischungen finden.
In Modellprojekten hat sich ein „kuratiertes Erdgeschoss-Management“ bewährt, das frühzeitig Möglichkeiten zur Ansiedlung neuer Nutzungen auslotet und Nutzer:innen aktiviert. Hierbei mitwirkungsbereite Eigentümerinnen und Eigentümer mit leerstehenden Flächen und interessierte Nutzerinnen und Nutzer zueinander finden. Gefragt sind neue Akteurskooperationen, die Etablierung von Nutzungsmischungen und die Sicherung der Finanzierung über öffentliche Förderprogramme und Zuschüsse.
Die Gestaltung des öffentlichen Raumes an der Schnittstelle zum Erdgeschoss sowie die Integration konsumfreier Zonen sichern den langfristigen Erfolg.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ziel des im April 2024 gestarteten formalen Verfahrens der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch die Landeshauptstadt gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist es, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie ist damit Ausdruck eines transparenten und auf Dialog ausgerichteten Planungsprozesses.
Ziel des im April 2024 gestarteten formalen Verfahrens der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch die Landeshauptstadt gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist es, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie ist damit Ausdruck eines transparenten und auf Dialog ausgerichteten Planungsprozesses.
Alle Informationen zu dem Projekt wurden im Planungsreferat und an zwei weiteren Orten ausgelegt. Außerdem stehen sie online zur Verfügung. Auf einer Erörterungsveranstaltung werden das Planungsreferat und die Entwurfsverfasser zu den verschiedenen Aspekten der Planung vortragen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu der Planung abgeben, Anregungen geben oder Einwände formulieren.
Jeder kann eine Stellungnahme abgeben, unabhängig vom Wohnsitz.
Das Planungsreferat wird sich in der Folge mit allen fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen befassen, sie prüfen, bewerten, abwägen und soweit erforderlich bzw. möglich in den Planungen berücksichtigen. Alle Äußerungen werden anschließend unter Darlegung der Auswertung und Gewichtung mit einem Vorschlag dem Stadtrat gemeinsam mit einem Bauleitplanentwurf zur so genannten Billigung vorgelegt. In diesem Billigungsbeschluss, der für 2025 erwartet wird, wird dann ersichtlich sein, wieso welche Punkte wie entschieden wurden.
Danach erfolgt eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3. Abs. 2 des Baugesetzbuchs. Anschließend entscheidet der Stadtrat über den Satzungsbeschluss, in dessen Folge dann Bauanträge gestellt werden können. Dieser Beschluss wird für 2026 erwartet.
Bauen und Wohnen
Ein guter Wohnungsmix soll auch im Sinne der „sozialgerechten Bodennutzung für ein inklusives, familien- und kindergerechtes Quartier sorgen, das den Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.
Wie dicht das neue Quartier bebaut werden kann und soll, darüber haben die drei Preissieger des Wettbewerbs Auskunft gegeben. Als Maßgabe waren vom Stadtrat etwa 2.500 Wohnungen beschlossen worden. Dass diese Größenordnung städtebaulich, landschaftsplanerisch und verkehrlich qualitätsvoll und verträglich realisiert werden kann, haben die drei Entwürfe grundsätzlich bestätigt.
Entsprechend den städtischen Vorgaben zur „sozialgerechten Bodennutzung“ (Link) sind mindestens 40 Prozent der Wohnflächen für geförderten Wohnraum vorgesehen sind. Bei den frei finanzierten Wohnungen kann noch keine Auskunft über den Anteil der Mietwohnungen gegeben werden.
Dafür ist es jetzt noch zu früh, eine Vermarktung bzw. Vermietung der Flächen im neuen Viertel ist erst im Laufe der Bauzeit sinnvoll. Wir werden darüber rechtzeitig auf dieser Website informieren.
Grundsätzlich war es ein Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs, passende Übergänge zwischen der Bebauung Kirchtruderings sowie den baulichen Strukturen im Westen (vierter Bauabschnitt Wohnen der Messestadt Riem) und im Nord-Westen (Schulcampus) der Messestadt Riem zu finden. Der Entwurf der Münchner Hochhausstudie sieht moderate Höhenentwicklungen an diesem Standort vor. Die Preisträger des Wettbewerbs sehen an wenigen Stellen bis zu 8-geschossige Gebäude vor.
Klima und Umwelt
Östlich an das Projektgebiet schließt der Riemer Park an, der als Teil des Regionalen Grünzuges 10 ausgewiesen ist. Im Flächennutzungsplan sind von Nord nach Süd und in Ost-Westrichtung übergeordnete Grünzüge vorhanden. Gerade die Ost-West-Grünbeziehung entlang der Bahnlinie dient dem Biotopverbund und ist von hoher stadtklimatischer Relevanz als Kaltluftbahn bei austauscharmen Wetterlagen. Um diesen Grünzug sowie die dortige Frischluftschneise nicht zu gefährden, rückt die zukünftige Bebauung von den Gleisen ab, eine Baugrenze hin zu den Gleisen wird eingerichtet.
Bei der der Planung spielen Aspekte der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. So sollen insbesondere Belange des Klimaschutzes berücksichtigt werden: Bereits in der Auslobung zum Wettbewerb wurden Anforderungen wie etwa die Konzeption kompakter Bauformen, flächensparender Erschließungskonzepte und ressourcenschonender sowie klimaschützender und wenn bereits möglich klimaneutraler Bauweisen berücksichtigt. Zudem soll die Quartiersentwicklung mit nachhaltigen Energiekonzepten und geeigneten zukunftsorientierten Versorgungskonzepten ausgestattet werden und so zu einer CO2-Reduzierung beitragen.
Sämtliche bauliche Eingriffe in den Grund (wie z.B. die Tiefgaragen) werden mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem Wasserwirtschaftsamt, abgesprochen. Der mittlere Grundwasserflurabstand liegt zwischen 4,6 und 4,4 Metern unter Gelände. Die grobe Grundwasserfließrichtung ist von Süd nach Nord. Auf Grundlage des ausgewählten städtebaulichen Entwurfs wird eine Grundwassermodellierung unter Einbeziehung der Nachbarbebauung erstellt und notwendige Maßnahmen vorgeschlagen.
Weglassen oder eine Aussage, ob problematisch oder nicht.
Grün- und Freiflächen
Am Mittwoch, 3.5.2023, hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Münchner Stadtrats mit sechs Bauprojekten befasst, die bereits beschlossen waren, aber wegen der neuen Zielvorgabe zum Thema Grünflächen nun neu überprüft werden sollten. Bei fünf dieser Vorhaben soll die Planung fortgeführt werden, darunter auch der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem. Im Rahmen der Bauleitplanung werden ohnehin die öffentlichen und privaten Belange – wie Schaffung von Wohnraum, Schulen und sozialer Infrastruktur, Erhalt und Entwicklung von Grünflächen, etc – abgewogen. Im Rahmen dieses Abwägungsprozesses werden von der Landeshauptstadt München in gemeinsamer Abstimmung Lösungen gesucht, die die unterschiedlichen Ziele berücksichtigen. Die der Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen stellen dabei ein wichtiges Kriterium dar. Die Fortführung der Planung zum BA5 wurde daher durch den Stadtrat bestätigt.
Verkehr
Um die Straße Am Mitterfeld und vor allem den Kirchtruderinger Ortskern zu entlasten, hat der Stadtrat bereits im Jahr 2014 eine Entlastungsstraße beschlossen,. Diese Straße, soll südlich des Alten Riemer Friedhofs von der Straße Am Mitterfeld abzweigen und dient als Erschließungsstraße für das neue Quartier, schafft aber auch eine Verbindung vom Norden zum Rappenweg und weiter zur Wasserburger Landstraße.
Eine Erweiterung des Busnetzes ist notwendig, da die U-Bahn-Station „Am Moosfeld“ von Teilen des neuen Quartiers weit entfernt ist. Daher sind an der neuen Entlastungsstraße zwei bis drei neue Bushaltestellen vorgesehen. Der ÖPNV soll in Qualität und Dichte optimiert werden, beispielsweise durch eine eigene Busspur.
Auch bei diesem Bebauungsplanverfahren soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden. Dessen Ziel ist es, den den privaten Autoverkehr zu minimieren, und den Anteil von Bus und U-Bahn zu erhöhen.
Dazu wird das neue Viertel als „Stadt der kurzen Wege“ geplant. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts soll die Mobilität mit Fahrrad und zu Fuß gestärkt werden um so auch eine Reduzierung der Stellplätze zu erreichen. Die am Ende noch erforderlichen Stellplätze und die notwendigen Besucherstellplätze sollen flächensparend in unterirdischen Quartiersgaragen untergebracht werden.
Es sollen attraktive Fuß- und Radwegverbindungen zwischen dem Riemer Park bzw. der Messestadt Riem und Kirchtrudering entstehen. Geachtet wird auch auf die überörtliche Vernetzung des Fuß- und Radverkehrs. Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb hat für die konkrete Ausgestaltung der wichtige Ergebnisse gebracht. Die Vorgaben des Münchner Radentscheids werden umgesetzt.
DOWNLOADS:
ENTWURF BEBAUUNGSPLAN, APRIL 2024
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Der Erklärfilm zum BA5:
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DOWNLOADS:
WETTBEWERBSERGEBNISSE, 2023
Soziale Infrastruktur
Im künftigen Quartier möchte die Landeshauptstadt München eine Vielzahl sozialer Einrichtungen auch zum Nutzen der benachbarten Stadtteile anbeiten Dazu gehören beispielsweise eine Einrichtung für offene Kinder- und Jugendarbeit, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie ein Flexi-Heim. Darüber hinaus sind ausreichend Kindergarten- sowie Kinderkrippeneinrichtungen vorgesehen. Räume für Begegnung, bürgerschaftlichen Aktivitäten und Soziokultur können das Angebot ergänzen.
Die Landeshauptstadt München plant, eine fünfzügige Grundschule mit Hallen- und Freisportflächen im Planungsgebiet zu errichten, die auch für den Vereinssport zur Verfügung stehen soll.
Eine Analyse hat den Bedarf für einen Lebensmittelmarkt sowie einen Bäcker, eine Metzgerei, einen Zeitschriftenhändler oder eine Gastronomie aufgezeigt. Dafür soll Für die Bürger:innen des neuen Stadtteils und Kirchtruderings soll ein Quartierszentrum mit attraktiven Freiflächen und Außengastronomie entstehen.