Öffentlichkeitsbeteiligung
Ziel des im April 2024 gestarteten formalen Verfahrens der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch die Landeshauptstadt gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist es, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie ist damit Ausdruck eines transparenten und auf Dialog ausgerichteten Planungsprozesses.
Alle Informationen zu dem Projekt wurden im Planungsreferat und an zwei weiteren Orten ausgelegt. Außerdem stehen sie online zur Verfügung. Auf einer Erörterungsveranstaltung werden das Planungsreferat und die Entwurfsverfasser zu den verschiedenen Aspekten der Planung vortragen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu der Planung abgeben, Anregungen geben oder Einwände formulieren.
Jeder kann eine Stellungnahme abgeben, unabhängig vom Wohnsitz.
Das Planungsreferat wird sich in der Folge mit allen fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen befassen, sie prüfen, bewerten, abwägen und soweit erforderlich bzw. möglich in den Planungen berücksichtigen. Alle Äußerungen werden anschließend unter Darlegung der Auswertung und Gewichtung mit einem Vorschlag dem Stadtrat gemeinsam mit einem Bauleitplanentwurf zur so genannten Billigung vorgelegt. In diesem Billigungsbeschluss, der für 2025 erwartet wird, wird dann ersichtlich sein, wieso welche Punkte wie entschieden wurden.
Danach erfolgt eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3. Abs. 2 des Baugesetzbuchs. Anschließend entscheidet der Stadtrat über den Satzungsbeschluss, in dessen Folge dann Bauanträge gestellt werden können. Dieser Beschluss wird für 2026 erwartet.
Bauen und Wohnen
Ein guter Wohnungsmix soll auch im Sinne der „sozialgerechten Bodennutzung für ein inklusives, familien- und kindergerechtes Quartier sorgen, das den Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.
Wie dicht das neue Quartier bebaut werden kann und soll, darüber haben die drei Preissieger des Wettbewerbs Auskunft gegeben. Als Maßgabe waren vom Stadtrat etwa 2.500 Wohnungen beschlossen worden. Dass diese Größenordnung städtebaulich, landschaftsplanerisch und verkehrlich qualitätsvoll und verträglich realisiert werden kann, haben die drei Entwürfe grundsätzlich bestätigt.
Entsprechend den städtischen Vorgaben zur „sozialgerechten Bodennutzung“ (Link) sind mindestens 40 Prozent der Wohnflächen für geförderten Wohnraum vorgesehen sind. Bei den frei finanzierten Wohnungen kann noch keine Auskunft über den Anteil der Mietwohnungen gegeben werden.
Dafür ist es jetzt noch zu früh, eine Vermarktung bzw. Vermietung der Flächen im neuen Viertel ist erst im Laufe der Bauzeit sinnvoll. Wir werden darüber rechtzeitig auf dieser Website informieren.
Grundsätzlich war es ein Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs, passende Übergänge zwischen der Bebauung Kirchtruderings sowie den baulichen Strukturen im Westen (vierter Bauabschnitt Wohnen der Messestadt Riem) und im Nord-Westen (Schulcampus) der Messestadt Riem zu finden. Der Entwurf der Münchner Hochhausstudie sieht moderate Höhenentwicklungen an diesem Standort vor. Die Preisträger des Wettbewerbs sehen an wenigen Stellen bis zu 8-geschossige Gebäude vor.
Klima und Umwelt
Östlich an das Projektgebiet schließt der Riemer Park an, der als Teil des Regionalen Grünzuges 10 ausgewiesen ist. Im Flächennutzungsplan sind von Nord nach Süd und in Ost-Westrichtung übergeordnete Grünzüge vorhanden. Gerade die Ost-West-Grünbeziehung entlang der Bahnlinie dient dem Biotopverbund und ist von hoher stadtklimatischer Relevanz als Kaltluftbahn bei austauscharmen Wetterlagen. Um diesen Grünzug sowie die dortige Frischluftschneise nicht zu gefährden, rückt die zukünftige Bebauung von den Gleisen ab, eine Baugrenze hin zu den Gleisen wird eingerichtet.
Bei der der Planung spielen Aspekte der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. So sollen insbesondere Belange des Klimaschutzes berücksichtigt werden: Bereits in der Auslobung zum Wettbewerb wurden Anforderungen wie etwa die Konzeption kompakter Bauformen, flächensparender Erschließungskonzepte und ressourcenschonender sowie klimaschützender und wenn bereits möglich klimaneutraler Bauweisen berücksichtigt. Zudem soll die Quartiersentwicklung mit nachhaltigen Energiekonzepten und geeigneten zukunftsorientierten Versorgungskonzepten ausgestattet werden und so zu einer CO2-Reduzierung beitragen.
Sämtliche bauliche Eingriffe in den Grund (wie z.B. die Tiefgaragen) werden mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem Wasserwirtschaftsamt, abgesprochen. Der mittlere Grundwasserflurabstand liegt zwischen 4,6 und 4,4 Metern unter Gelände. Die grobe Grundwasserfließrichtung ist von Süd nach Nord. Auf Grundlage des ausgewählten städtebaulichen Entwurfs wird eine Grundwassermodellierung unter Einbeziehung der Nachbarbebauung erstellt und notwendige Maßnahmen vorgeschlagen.
Weglassen oder eine Aussage, ob problematisch oder nicht.
Grün- und Freiflächen
Am Mittwoch, 3.5.2023, hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Münchner Stadtrats mit sechs Bauprojekten befasst, die bereits beschlossen waren, aber wegen der neuen Zielvorgabe zum Thema Grünflächen nun neu überprüft werden sollten. Bei fünf dieser Vorhaben soll die Planung fortgeführt werden, darunter auch der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem. Im Rahmen der Bauleitplanung werden ohnehin die öffentlichen und privaten Belange – wie Schaffung von Wohnraum, Schulen und sozialer Infrastruktur, Erhalt und Entwicklung von Grünflächen, etc – abgewogen. Im Rahmen dieses Abwägungsprozesses werden von der Landeshauptstadt München in gemeinsamer Abstimmung Lösungen gesucht, die die unterschiedlichen Ziele berücksichtigen. Die der Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen stellen dabei ein wichtiges Kriterium dar. Die Fortführung der Planung zum BA5 wurde daher durch den Stadtrat bestätigt.
Verkehr
Um die Straße Am Mitterfeld und vor allem den Kirchtruderinger Ortskern zu entlasten, hat der Stadtrat bereits im Jahr 2014 eine Entlastungsstraße beschlossen,. Diese Straße, soll südlich des Alten Riemer Friedhofs von der Straße Am Mitterfeld abzweigen und dient als Erschließungsstraße für das neue Quartier, schafft aber auch eine Verbindung vom Norden zum Rappenweg und weiter zur Wasserburger Landstraße.
Eine Erweiterung des Busnetzes ist notwendig, da die U-Bahn-Station „Am Moosfeld“ von Teilen des neuen Quartiers weit entfernt ist. Daher sind an der neuen Entlastungsstraße zwei bis drei neue Bushaltestellen vorgesehen. Der ÖPNV soll in Qualität und Dichte optimiert werden, beispielsweise durch eine eigene Busspur.
Auch bei diesem Bebauungsplanverfahren soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden. Dessen Ziel ist es, den den privaten Autoverkehr zu minimieren, und den Anteil von Bus und U-Bahn zu erhöhen.
Dazu wird das neue Viertel als „Stadt der kurzen Wege“ geplant. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts soll die Mobilität mit Fahrrad und zu Fuß gestärkt werden um so auch eine Reduzierung der Stellplätze zu erreichen. Die am Ende noch erforderlichen Stellplätze und die notwendigen Besucherstellplätze sollen flächensparend in unterirdischen Quartiersgaragen untergebracht werden.
Es sollen attraktive Fuß- und Radwegverbindungen zwischen dem Riemer Park bzw. der Messestadt Riem und Kirchtrudering entstehen. Geachtet wird auch auf die überörtliche Vernetzung des Fuß- und Radverkehrs. Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb hat für die konkrete Ausgestaltung der wichtige Ergebnisse gebracht. Die Vorgaben des Münchner Radentscheids werden umgesetzt.
DOWNLOADS:
ENTWURF BEBAUUNGSPLAN, APRIL 2024
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Der Erklärfilm zum BA5:
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DOWNLOADS:
WETTBEWERBSERGEBNISSE, 2023
Soziale Infrastruktur
Im künftigen Quartier möchte die Landeshauptstadt München eine Vielzahl sozialer Einrichtungen auch zum Nutzen der benachbarten Stadtteile anbeiten Dazu gehören beispielsweise eine Einrichtung für offene Kinder- und Jugendarbeit, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie ein Flexi-Heim. Darüber hinaus sind ausreichend Kindergarten- sowie Kinderkrippeneinrichtungen vorgesehen. Räume für Begegnung, bürgerschaftlichen Aktivitäten und Soziokultur können das Angebot ergänzen.
Die Landeshauptstadt München plant, eine fünfzügige Grundschule mit Hallen- und Freisportflächen im Planungsgebiet zu errichten, die auch für den Vereinssport zur Verfügung stehen soll.
Eine Analyse hat den Bedarf für einen Lebensmittelmarkt sowie einen Bäcker, eine Metzgerei, einen Zeitschriftenhändler oder eine Gastronomie aufgezeigt. Dafür soll Für die Bürger:innen des neuen Stadtteils und Kirchtruderings soll ein Quartierszentrum mit attraktiven Freiflächen und Außengastronomie entstehen.